Unsere Qualitätsstandards 

Alle Supervisor:innen und Coaches mit einem organisationsinternen Auftrag für das Bistum Münster unterliegen den gleichen Qualitätsstandards.

  • Sie haben eine von einem Grundberuf als Theolog:in, Pädagog:in und/oder Psycholog:in ausgehende, qualifizierte, i.d.R. fachverbandlich zertifizierte Weiterbildung zur:zum Supervisor:in und/oder Coach. 
  • Sie legen Wert auf kontinuierliche Fort- und Weiterbildung und Reflexion der eigenen Arbeit. 
  • In den Beratungsprozessen legen sie Wert auf die Auftragsklärung und Kontraktierung. In personal-/organisationsentwicklerisch initiierten Prozessen werden Dreieckskontrakte, d.h. mit Einbindung der initiierenden Stelle (z.B. Vorgesetzte, Ausbildungsleitung, Führungsebene), geschlossen.
  • Sie sind dem christlich-humanistischen Menschenbild in Haltung und Verhalten verpflichtet. Wir verweisen auf entsprechende Regelungen der DGSv und DGfP. 
  • Jeder Beratungsprozess wird miteinander und standardisiert zur Qualitätssicherung der Beratungsarbeit evaluiert.
  • Die Berater:innen verpflichten sich zum Aufbau einer vertrauenswürdigen Beziehung nach innen der Verschwiegenheit nach außen, auch über den Beratungsprozess hinaus.
  • Sie unterliegen dem Institutionellen Schutzkonzept des Bistums Münster zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch.
  • Sie arbeiten in größeren Gruppen auch zu zweit.

Als Gruppe verstehen wir ergänzend folgende Dinge als unseren qualitativen Standard: 

  • Wir besetzen die Beratungsprozesse bestmöglichst mit Blick auf die Schwerpunktkompetenz und Erfahrung der:des Kolleg:in, z.B. im Bereich Queersensibilität, Mediation, Organisation.  
  • Wir wissen darum, dass wir nicht nur ein interner Beratungsdienst sind, sondern unsere Berater:innen “Insider” sind (= Mitarbeiter:innen der gleichen Organisation / des Bistums). Wir sind in der Lage, Ihnen Kolleg:innen auf dem freien Markt zu empfehlen.